Hausordnung

Sunset-Event heisst Musik und Kultur geniessen, tanzen, lachen, friedlich gemeinsam feiern.
Beachte bitte im Interesse aller Gäste folgende Regeln:

WIR WÜNSCHEN

  • Respekt und Anstand gegenüber den anderen Gästen, dem Personal und den auftretenden Künstlern.

  • Einen wertschätzenden, sorgfältigen Umgang mit der Infrastruktur und dem Mobiliar.

  • Allen einen angenehmen und erfreulichen Aufenthalt in der Event-Location.

HAUSORDNUNG

  • Gewalt, Vandalismus und vorsätzliche Verschmutzung im und ums Gebäude werden nicht toleriert.

  • Beleidigung, Provokation, Diskriminierung, Rassismus und sexuelle Belästigung gegenüber Gästen, Personal und auftretenden Künstlern werden nicht akzeptiert. Fehlbare Gäste werden umgehend weggewiesen!

  • Es dürfen keine Ess- oder Trinkwaren, wie auch keine Waffen, pyrotechnischen Geräte, Spraydosen und Filzstifte mitgebracht werden. Je nach Anlass findet beim Eingang eine Taschen- resp. Körperkontrolle statt. Unerlaubte Gegenstände werden eingezogen.

  • Das Mitbringen von Sitzgelegenheiten ist nicht erlaubt. Im Bedarfsfall kann das Personal kontaktiert werden.

  • In der Event-Location dürfen keine Drogen zubereitet, konsumiert oder gehandelt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Benutzung der Toiletten jeweils nur für eine Person gestattet.

  • Im Kanton Solothurn gilt in allen öffentlichen Lokalen Rauchverbot. Die Event-Location hat kein abgeschlossenes Fumoir. Bitte rauche im Freien vor dem Haupteingang im markierten Bereich. Diese Regelung gilt auch für E-Zigaretten.

  • Die Event-Location liegt im Bereich von Wohnungen. Respektiere unsere Nachbarinnen und Nachbarn und vermeide übermässigen Lärm ausserhalb des Lokals.

  • Haustiere sind in der Location nicht gestattet.

  • Die Räumlichkeiten werden überwacht. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

  • Es dürfen keine Getränke nach draussen genommen werden.

  • Wir gestatten Aufnahmen mit Pocket-/Kompaktkameras und Handys, jedoch ohne Blitz. Der Einsatz einer Profiausrüstung (Tele-Objektiv, digitale Aufnahmegeräte usw.) erfordert die vorherige Bewilligung der Geschäftsleitung. Eine solche wird i.d.R. nur akkreditierten Medienvertretern erteilt. Die Entscheidungshoheit über die Zulässigkeit von Geräten liegt ausdrücklich beim Personal.

  • Der/Die SunsetEvent-Location Besucher:innen ist/sind damit einverstanden, dass er/sie als Teil des Publikums fotografisch, filmisch und/oder akustisch aufgenommen wird/werden und dass diese Aufnahmen kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er/sie ausdrücklich und unwiderruflich.

  • Unsere AGB’s sind ein vertraglicher Bestandteil dieser Hausordnung.

MASSNAHMEN

  • Gästen, die gegen diese Hausordnung verstossen, wie auch alkoholisierten, sich auffällig und/oder unflätig benehmenden Personen kann der Zutritt oder das Verweilen in der Event-Location jederzeit verweigert werden. Bei einer Wegweisung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

  • In gravierenden Fällen wird ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot gem. Art.186 StGB ausgesprochen.

  • Bei strafrechtlich relevanten Handlungen behalten wir uns eine polizeiliche Anzeige vor. Für entstandene Umtriebe und Aufwände wird eine pauschale Entschädigung von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt.

SunsetEvents GmbH, 4703 Kestenholz, Januar 2022