Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB SunsetEvent-Location – Kestenholz

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der SunsetEvent-Location („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Erwerb von Tickets und dem Besuch der von Sunset-Event-Location durchgeführten Veranstaltungen („Veranstaltung“). Beim Kauf von Tickets zu einer Veranstaltung finden zusätzlich etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner Anwendung, über die Sie das Ticket für die Veranstaltung erworben haben. Gleichzeitig gilt unsere Hausordnung als vertraglicher Bestandteil für alle Konzertbesucher/innen.

2. Programm
2.1 Musikprogramm
● Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
● Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
2.2 Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen
● Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film, und Videoaufnahmen von den am Konzert auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Konzertinfrastruktur ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
● Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.
● Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums filmisch und/oder akustisch aufgenommen wird und dass diese Aufnahmen kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeits-rechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.
2.3 Lärmemissionen
● Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstarke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Eingang und Garderobe werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

3. Zugang zum Konzert
3.1 Sicherheit
● Der Veranstalter kann einen Ordnungsdienst einsetzen, der an sämtlichen offiziellen Eingängen, entlang dem Konzertareal und den Parkplätzen während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheitskontrollen durchführt. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
● Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, A) dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung entschädigungslos von dieser auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere auch aufgrund der aktuell geltenden Covid-Massnahmen, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung den Sicherheits- und/oder Hausordnung des Veranstalters nicht nachkommt. Der Ausschluss kann sich auf eine einzelne Veranstaltung oder das gesamte Jahresprogramm beziehen.
● Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen und Drogen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Konzertgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
3.2 Kein Rückgabe- oder Rückerstattungsanspruch
● In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
● Die Konzertbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
3.3 Altersgrenze
Für Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet. Der Veranstalter lehnt bei Nichtbeachtung jegliche Verantwortung oder Haftung für Schäden oder Verletzungen eines Besuchers ab. Kinder unter 6 Jahren brauchen in Begleitung der Eltern kein Ticket (Ausweispflicht). Bei Sitzplatztickets der Eltern besteht keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Kinder unter 6 Jahren müssen auf dem Schoss der Eltern sitzen.
3.4 Weiterverkauf von Eintrittskarten
● Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle! Tickets, die nicht über offizielle Verkaufsstellen gekauft wurden, sind nicht gültig und werden vom Veranstalter nicht ersetzt.

4. Haftung
● Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung des Veranstalters für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Der Veranstalter und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Konzertbesuchern von Dritten zugefügt werden.
● Der Veranstalter ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Über verlorene Sachen gibt location@sunsetevents.ch Auskunft.

5. Schlussbestimmungen
● Muss ein Konzert aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Konzerts etc.) verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte behält die Gültigkeit für ein allfälliges Verschiebdatum. In Ausnahmefällen kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer Handlingsgebühr von 10% des Kaufpreises (maximale Handlingsgebühr CHF 50.00), zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
● Muss ein Konzert aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für ein anderes Konzert. Als Unterbruch des Konzerts gilt jede ab Eröffnung des Konzerts erfolgte temporäre Unterbrechung des Konzerts (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Konzerts gilt jeder ab Eröffnung des Konzerts erfolgter Abbruch des Konzerts (z.B. wegen behördlichen Verbots).
● Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
● Nebenabreden bestehen keine.
● Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.
● Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich Kestenholz, Schweiz, vereinbart.

Januar 2022