Hausordnung

Sunset-Event heisst Musik und Kultur geniessen, tanzen, lachen, friedlich gemeinsam feiern.
Beachte bitte im Interesse aller Gäste folgende Regeln:

WIR WÜNSCHEN

  • Respekt und Anstand gegenüber den anderen Gästen, dem Personal und den auftretenden Künstlern.

  • Einen wertschätzenden, sorgfältigen Umgang mit der Infrastruktur und dem Mobiliar.

  • Allen einen angenehmen und erfreulichen Aufenthalt in der Event-Location.

HAUSORDNUNG

  • Gewalt, Vandalismus und vorsätzliche Verschmutzung im und ums Gebäude werden nicht toleriert.

  • Beleidigung, Provokation, Diskriminierung, Rassismus und sexuelle Belästigung gegenüber Gästen, Personal und auftretenden Künstlern werden nicht akzeptiert. Fehlbare Gäste werden umgehend weggewiesen!

  • Es dürfen keine Ess- oder Trinkwaren, wie auch keine Waffen, pyrotechnischen Geräte, Spraydosen und Filzstifte mitgebracht werden. Je nach Anlass findet beim Eingang eine Taschen- resp. Körperkontrolle statt. Unerlaubte Gegenstände werden eingezogen.

  • Das Mitbringen von Sitzgelegenheiten ist nicht erlaubt. Im Bedarfsfall kann das Personal kontaktiert werden.

  • In der Event-Location dürfen keine Drogen zubereitet, konsumiert oder gehandelt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Benutzung der Toiletten jeweils nur für eine Person gestattet.

  • Im Kanton Solothurn gilt in allen öffentlichen Lokalen Rauchverbot. Die Event-Location hat kein abgeschlossenes Fumoir. Bitte rauche im Freien vor dem Haupteingang im markierten Bereich. Diese Regelung gilt auch für E-Zigaretten.

  • Die Event-Location liegt im Bereich von Wohnungen. Respektiere unsere Nachbarinnen und Nachbarn und vermeide übermässigen Lärm ausserhalb des Lokals.

  • Haustiere sind in der Location nicht gestattet.

  • Die Räumlichkeiten werden überwacht. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

  • Es dürfen keine Getränke nach draussen genommen werden.

  • Wir gestatten Aufnahmen mit Pocket-/Kompaktkameras und Handys, jedoch ohne Blitz. Der Einsatz einer Profiausrüstung (Tele-Objektiv, digitale Aufnahmegeräte usw.) erfordert die vorherige Bewilligung der Geschäftsleitung. Eine solche wird i.d.R. nur akkreditierten Medienvertretern erteilt. Die Entscheidungshoheit über die Zulässigkeit von Geräten liegt ausdrücklich beim Personal.

  • Der/Die SunsetEvent-Location Besucher:innen ist/sind damit einverstanden, dass er/sie als Teil des Publikums fotografisch, filmisch und/oder akustisch aufgenommen wird/werden und dass diese Aufnahmen kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er/sie ausdrücklich und unwiderruflich.

  • Unsere AGB’s sind ein vertraglicher Bestandteil dieser Hausordnung.

MASSNAHMEN

  • Gästen, die gegen diese Hausordnung verstossen, wie auch alkoholisierten, sich auffällig und/oder unflätig benehmenden Personen kann der Zutritt oder das Verweilen in der Event-Location jederzeit verweigert werden. Bei einer Wegweisung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

  • In gravierenden Fällen wird ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot gem. Art.186 StGB ausgesprochen.

  • Bei strafrechtlich relevanten Handlungen behalten wir uns eine polizeiliche Anzeige vor. Für entstandene Umtriebe und Aufwände wird eine pauschale Entschädigung von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt.